Hygiene-Smiley Einrichtungen Nordrhein-Westfalen
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Aufgrund unterschiedlicher Herangehensweisen an Hygiene-Prüfverfahren in den einzelnen Bundesländern nehmen wir hier Stellung zur Verfahrensweise der jeweiligen Lebensmittelaufsicht, soweit offiziell durch diese verkündet. Leider können wir die Vollständigkeit der Daten nicht gewährleisten, bemühen uns aber um größtmögliche Transparenz und Verständlichkeit.

In Nordrhein-Westfalen werden Gastronomie-Betriebe und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung mit einem Smiley ausgezeichnet, wenn sie bei den regelmäßigen Betriebskontrollen gut bzw. sehr gut abgeschnitten haben. Den Bewertungsbogen sowie ein Schema zur Verdeutlichung der Prozessabläufe können Sie unter folgenden Links einsehen.

 

 

 

Mehr zum Thema finden Sie unter:

http://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/lebensmittel/smiley/index.php